Donnerstag, 2. Oktober 2014

Erweiterte Allergenkennzeichnung ab 13.12.2014

 
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Für Menschen mit z.B. einer Laktoseintoleranz oder einer Glutenunverträglichkeit wird es mit 13.12.2014  einfacher werden ein passendes Gericht auf der Speisekarte, in der Bäckerei oder am Imbiss zu finden.

Warum?
Mit diesem Datum tritt ein weiterer Teil der seit 2011 geltenden EU-Lebensmittelinformationsverordnung in Kraft. Die Kennzeichnungspflicht für 14 Allergene (bzw.  Stoffe, die Unverträglichkeiten auslösen können), die es bis dato nur für verpackte Waren gab, gibt es dann auch für unverpackte Waren.

Wie genau die Kennzeichnung bzw. die Information über Allergene  aussehen muss, kann jeder Mitgliedsstaat der EU selbst regeln (d.h. dass "OB" war für Österreich nie ein Thema, aber das "WIE").
In Österreich ist eine diesbezügliche Regelung mit der Allergeninformationsverordnung erfolgt. Diese lässt nun nicht nur eine schriftliche Kennzeichnung auf der Speisekarte zu, sondern es gibt auch die Möglichkeit einer mündlichen Auskunft, aber nur wenn an einer gut sichtbaren Stelle deutlich und gut lesbar ein Hinweis angebracht ist (wie z. B:  „Unsere Verkaufsmitarbeiterinnen/Verkaufsmitarbeiter informieren Sie über allergene Zutaten in unseren Produkten“). Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin, der/die dann für die Auskunft zur Verfügung steht, muss speziell auf Allergene geschult sein. Weiters gibt es - unabhängig von der Auskunftsform - eine Dokumentationspflicht für die Betriebe. Zutaten, die für die einzelnen Gerichte verwendet werden, müssen aufgezeichnet werden.

Weitere Informationen unter

Allergeninformationsverordnung: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2014_II_175/BGBLA_2014_II_175.pdf

Leitlinie zur Allergeninformation bei nicht vorverpackten Lebensmitteln ("offenen Waren") im Sinne der Allergeninformationsverordnung
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/buch/codex/beschluesse/Kennzeichnung_LL,_AIV.pdf?4guxnd

Leitlinie für die Personalschulung über die Allergeninformation im Sinne der Allergeninformationsverordnung
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/buch/codex/beschluesse/Kennzeichnung_LL,_AIV_Personalschulung.pdf?4guxnd

Empfehlung zur schriftlichen Allergeninformation bei nicht vorverpackten Lebensmitteln
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/buch/codex/beschluesse/Kennzeichnung_Empfehlung_schriftliche_Allergeninformation_Ok.pdf?4kps94


Information des Dachverbandes der österreichischen Gemeinschaftsverpfleger:
http://www.gv-austria.at/gvaustria/media/document/1408365246_Allergenkennzeichnung_GV-Austria_20140818.pdf

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