(c) Martina Karla Steiner |
Hat man nur den geringsten Zweifel, sollte man einen Profi befragen. Bei der Pilzberatungsstelle des Gesundheitsamtes ist dies möglich. Hier werden Pilze bestimmt und auf ihre Genusstauglichkeit hin überprüft.
Kontakt:
Referat für Lebensmittelangelegenheiten | Gesundheitsamt
Lagergasse 132, 8020 Graz
Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch: 9.00-12.00 Uhr und nach telefonischer Voranmeldung
Tel.: +43 316 872-3262
Fax.: +43 316 872-3279
E-Mail: gesundheitsamt@stadt.graz.at
Übrigens: Pilzgerichte darf man aufwärmen.
Aber nur wenn man grundlegende Hygieneregeln für Speisereste beachtet. So sollte das Gericht nach der Zubereitung rasch abgekühlt und bei höchstens 4°C im Kühlschrank aufbewahrt werden. Bevor man sich dann die Reste am nächsten Tag schmecken lässt, müssen sie gut durcherhitzt werden.
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