Mittwoch, 16. Oktober 2013

Welternährungstag 2013: Fairness am Teller


Traurig, aber wahr: Wesentlich öfter als der Salzstreuer fehlt in Österreich mittlerweile der Respekt am Tisch. Nahrungsmittel werden viel zu oft nicht mehr nach Bedarf, sondern nach Belieben gekauft.Warum ein Bioweckerl vom Bäcker kaufen, wenn die 10er-Packung Semmeln gerade wieder im Angebot ist? Dass ein beachtlicher Teil der Semmeln wahrscheinlich im Müll landet, wird beim Kauf zu selten bedacht…

Der 16. Oktober ist Welternährungstag und erinnert daran, dass weltweit 842 Millionen Menschen an Hunger leiden. Der achtsame Umgang mit unserem Essen hilft dabei, wertvolle Ressourcen zu schonen und schützt gleichzeitig die Umwelt. 



Tipps für mehr Fairness am Teller:      
 Kaufen Sie nur Nahrungsmittel, die auch wirklich benötigt und verzehrt werden.      
•  Gehen Sie niemals hungrig einkaufen
• Greifen Sie nicht zu unnötigen Großpackungen und Aktionen, sondern nutzen Sie beispielsweise Bauernmärkte für den Kauf kleinerer Portionen
• Betreiben Sie „Restlverwertung“ und verarbeiten Sie Reste von Beilagen, Wurst etc. zu einer neuen Speise.   
• Frieren Sie Lebensmittel, die wahrscheinlich nicht mehr konsumiert werden können, frühzeitig ein
• Achten Sie auf eine ordnungsgemäße Lagerung. Bei verpackten Waren finden Sie eine Lagerbeschreibung am Produkt.


Die meisten Nahrungsmittel sind nach Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums noch einige Zeit bedenkenlos genießbar. Das Verbrauchsdatum – „Zu verbrauchen bis …“ - muss aber  immer eingehalten werden. Es kommt bei sehr leicht verderblichen Nahrungsmitteln wie z.B. Faschiertem zur Anwendung.
  
Übertriebene Vorsicht beim Mindesthaltbarkeitsdatum sind ein Grund für die enorme Lebensmittelverschwendung, die in Österreich pro Jahr etwa 157.000 Tonnen (!) beträgt. 40 Prozent davon entfallen auf Privathaushalte. Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt, wie der Name schon sagt, jenen Zeitpunkt an, bis zu dem ein Produkt einwandfrei genießbar ist. Viele Waren, u.a. Mehl oder Joghurt halten aber wesentlich länger, und die Angabe kann problemlos überschritten werden. Das gilt aber nur für verpackte, richtig gelagerte Lebensmittel. Produkte, die bereits Schimmelspuren aufweisen, sollen niemals verzehrt werden, auch wenn die betroffene Stelle großzügig weggeschnitten wird.

Achtung in der Schwangerschaft und Stillzeit
Personengruppen mit geschwächter Immunabwehr sollten die Genießbarkeit von Lebensmitteln sehr streng prüfen, sonst kann es zu gefährlichen Infektionen kommen. Besteht der Verdacht, dass eine Speise oder ein Lebensmittel bereits Spuren von Verderb aufweist, ist es auf jeden Fall zu entsorgen. Anzeichen von Verderb sind etwa saurer Geruch oder die Aufwölbung von Verpackungen.
Besondere Vorsicht ist bei Produkten tierischen Ursprungs geboten. Fleisch, Wurst und Fisch sollten nach dem Einkauf raschestmöglich weiterverarbeitet oder tiefgefroren werden.  Milch, sofern nicht pasteurisiert, muss auf jeden Fall abgekocht werden. Ist man sich als Schwangere oder Stillende nicht sicher, sollten ev. bereits verdorbene Lebensmittel immer entsorgt werden. 

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