Traurig, aber wahr: Wesentlich öfter als der Salzstreuer fehlt in
Österreich mittlerweile der Respekt am Tisch. Nahrungsmittel werden viel
zu oft nicht mehr nach Bedarf, sondern nach Belieben gekauft.Warum ein Bioweckerl vom Bäcker kaufen, wenn die 10er-Packung Semmeln gerade
wieder im Angebot ist? Dass ein beachtlicher Teil der
Semmeln wahrscheinlich im Müll landet, wird beim Kauf zu selten bedacht…
Der 16. Oktober ist Welternährungstag und erinnert daran, dass weltweit 842 Millionen Menschen an Hunger leiden. Der achtsame
Umgang mit unserem Essen hilft dabei, wertvolle Ressourcen zu schonen und
schützt gleichzeitig die Umwelt.
Tipps für mehr Fairness am
Teller:
• Kaufen Sie nur Nahrungsmittel, die auch wirklich
benötigt und verzehrt werden.
• Gehen Sie niemals hungrig einkaufen
• Greifen Sie nicht zu unnötigen Großpackungen und
Aktionen, sondern nutzen Sie beispielsweise Bauernmärkte für den Kauf kleinerer
Portionen
• Betreiben Sie „Restlverwertung“ und verarbeiten
Sie Reste von Beilagen, Wurst etc. zu einer neuen Speise.
• Frieren Sie Lebensmittel, die wahrscheinlich
nicht mehr konsumiert werden können, frühzeitig ein
• Achten Sie auf eine ordnungsgemäße Lagerung. Bei
verpackten Waren finden Sie eine Lagerbeschreibung am Produkt.
Die meisten Nahrungsmittel sind nach Ende des
Mindesthaltbarkeitsdatums noch einige Zeit bedenkenlos genießbar. Das
Verbrauchsdatum – „Zu verbrauchen bis …“ - muss aber immer eingehalten werden. Es kommt bei sehr leicht
verderblichen Nahrungsmitteln wie z.B. Faschiertem zur Anwendung.
Übertriebene Vorsicht beim Mindesthaltbarkeitsdatum sind ein
Grund für die enorme Lebensmittelverschwendung, die in Österreich pro Jahr etwa
157.000 Tonnen (!) beträgt. 40 Prozent davon entfallen auf Privathaushalte. Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt, wie der Name schon sagt, jenen
Zeitpunkt an, bis zu dem ein Produkt einwandfrei genießbar ist. Viele Waren,
u.a. Mehl oder Joghurt halten aber wesentlich länger, und die Angabe kann
problemlos überschritten werden. Das gilt aber nur für verpackte, richtig
gelagerte Lebensmittel. Produkte, die bereits Schimmelspuren aufweisen, sollen niemals
verzehrt werden, auch wenn die betroffene Stelle großzügig weggeschnitten wird.
Achtung in der Schwangerschaft und Stillzeit
Personengruppen mit geschwächter Immunabwehr sollten die
Genießbarkeit von Lebensmitteln sehr streng prüfen, sonst kann es zu
gefährlichen Infektionen kommen. Besteht der Verdacht, dass eine Speise oder
ein Lebensmittel bereits Spuren von Verderb aufweist, ist es auf jeden Fall zu
entsorgen. Anzeichen von Verderb sind etwa saurer Geruch oder die Aufwölbung
von Verpackungen.
Besondere Vorsicht ist bei Produkten tierischen Ursprungs geboten.
Fleisch, Wurst und Fisch sollten nach dem Einkauf raschestmöglich
weiterverarbeitet oder tiefgefroren werden. Milch, sofern nicht pasteurisiert, muss auf jeden Fall
abgekocht werden. Ist man sich als Schwangere oder Stillende nicht sicher,
sollten ev. bereits verdorbene Lebensmittel immer entsorgt werden.
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